Testament
Der Notar hilft ihnen, ein Testament richtig zu verfassen. Er erklärt ihnen, was eine Erbseinsetzung und ein Vermächtnis ist, welchen Verwandten ein Anspruch auf einen Pflichtteil zusteht. Er trifft für Sie die richtigen Formulierungen, sodass Auslegungsschwierigkeiten und damit verbundene Streitigkeiten vermieden werden können. Auch Formfehler werden durch ein vom Notar verfasstes Testament vermieden.
Die Österreichische Notariatskammer betreibt bereits seit 1972 das Österreichische Zentrale Testamentsregister, das heute elektronisch geführt wird. Jeder Notar ist verpflichtet, die von ihm verwahrten letztwilligen Anordnungen dort zu melden. Das Register enthält nicht die Urkunden oder deren Inhalt selbst, sondern nur Angaben darüber, von wem das Testament stammt und wo die Urkunde verwahrt wird. Diese zentrale Registrierung dient der Sicherstellung der Auffindbarkeit erbrechtsbezogener Urkunden im Verlassenschaftsverfahren. Der zuständige Notar prüft in jedem Fall, ob im zentralen Testamentsregister eine letztwillige Anordnung des Erblassers gespeichert ist.
Unterschied Testament - Schenkung (pdf)
Wann ist ein Testament sinnvoll (pdf)
Bitte Testamente kontrollieren lassen (pdf)
Der Pflichtteil im Erbrecht (pdf)
Kontakt
Öffentlicher Notar Dr. Wolfgang Bäuml & Partner
Hauptplatz 39 - Rathaus
2100 Korneuburg
Telefon +43 2262 72445
Fax +43 2262 72445 66
E-Mail office@notariat-baeuml.at
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9:00 - 12:00 | 13:00 - 16:30 Uhr