Mietvertrag
Mietverträge gehören zu den in ihren Auswirkungen am meisten unterschätzten Vertragsformen. Wenn zwischen den Vertragsparteien gutes Einvernehmen herrscht, werden Mietverträge oft nur mündlich abgeschlossen. Hier wiegt man sich oft jahrelang in falscher Sicherheit.
Probleme enstehen hauptsächlich dann, wenn der Vermieter das Mietverhältnis beenden möchte, der Mieter aber nicht ausziehen will. Deshalb sind schriftliche befristete Mietverträge, die nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer verlängert werden können, unbedingt anzuraten.
Der Notar hilft Ihnen bei der Aufsetzung des Mietvertrages, sodass die bei selbstformulierten Mietverträgen häufig vorkommenden Fallen vermieden werden können.
Kontakt
Öffentlicher Notar Dr. Wolfgang Bäuml & Partner
Hauptplatz 39 - Rathaus
2100 Korneuburg
Telefon +43 2262 72445
Fax +43 2262 72445 66
E-Mail office@notariat-baeuml.at
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9:00 - 12:00 | 13:00 - 16:30 Uhr