Immobilienvertrag
Immobilienverträge sind Verträge über Baugrundstücke, Betriebsgrundstücke, Äcker, Häuser, Eigentumswohnungen und Reihenhäuser.
Meist handelt es sich dabei um einen Kaufvertrag oder einen Schenkungsvertrag.
Grundsätzliches über Verträge (pdf)
Kaufvertrag
Kaufverträge können abgeschlossen werden über Grundstücke (sowohl unbebaute Grundstücke als auch Grundstücke mit Einfamilienhäusern oder Geschäftslokalen) und über Eigentumswohnungen und Reihenhäuser. Ebenso können Kaufverträge für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und für Häuser auf Pachtgründen (sogenannte "Superädifikate") errichtet werden. Während der Verkaufsverhandlungen berate ich die Vertragsparteien ausführlich in allen relevanten rechtlichen Fragen und stimme die Verträge inhaltlich auf die Wünsche und Erfordernisse der beteiligten Personen ab. Ich informiere die Vertragsparteien auch über alle steuerlichen Aspekte wie zum Beispiel Grunderwerbsteuer für den Käufer und eventuelle Immobilienertragssteuer für den Verkäufer.
Erforderliche Unterlagen:
Zur Vertragserrichtung benötige ich lediglich die Grundstücksadresse oder Grundstücksnummer, mit der es sofort möglich ist, einen aktuellen Grundbuchsauszug zu erstellen. Die Parteien müssen vorher nicht extra einen Grundbuchsauszug vom Gericht besorgen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) mit.
Die Treuhandabwicklung - sicher bei Kaufverträgen (pdf)
Treuhandregister und Notartreuhandbank (pdf)
Irrtum bei Kaufverträgen (pdf)
Rücktritt und Konsumentnschutz (pdf)
Schenkungsvertrag
Innerhalb der Familie oder Verwandtschaft sind Schenkungsverträge die häufigste Form der Weitergabe von Vermögenswerten. Einer der bedeutendsten Unterschiede zum Testament ist, dass eine erfolgte Schenkung unwiderruflich ist und der Geschenkgeber sein Eigentumsrecht am Schenkungsobjekt sofort aufgibt. Ein Widerruf wegen sogenanntem „groben Undank“ ist in der Praxis kaum möglich, auch wenn sich der Beschenkte nachträglich tatsächlich undankbar verhält.
Beim Testament hingegen bleibt man bis an sein Lebensende Eigentümer, erst nach dem Tod geht das Eigentum an den Erben über. Zu Lebzeiten ist ein Testament jederzeit widerrufbar oder abänderbar. Auch kann man trotz Testament über sein gesamtes Vermögen jederzeit verfügen, das heißt Vermögenswerte verkaufen, verschenken etc.
Eine Mittelstellung zwischen einer normalen Schenkung und einem Testament nimmt die „Schenkung auf den Todesfall“ ein. Diese ist ebenso unwiderruflich, wird jedoch erst mit dem Tod des Geschenkgebers wirksam.
Schenkung - Was ist zu beachten (pdf)
Widerruf von Schenkungen (pdf)
Schenkungsmeldung und Schenkungsmeldegesetz (pdf)
Kontakt
Öffentlicher Notar Dr. Wolfgang Bäuml & Partner
Hauptplatz 39 - Rathaus
2100 Korneuburg
Telefon +43 2262 72445
Fax +43 2262 72445 66
E-Mail office@notariat-baeuml.at
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9:00 - 12:00 | 13:00 - 16:30 Uhr