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Übergabsvertrag

Schenkung

Meist meinen Parteien, wenn sie davon sprechen, ihre Liegenschaft an ihre Kinder zu „übergeben“, eine Schenkung. In diesem Fall gilt das zur Schenkung Ausgeführte und Sie finden weitere Informationen dazu unter >>Schenkungsvertrag.

Übertragung eines Geschäftes oder Unternehmens

Mit „Übergabe“ kann auch die Übertragung eines Geschäftes oder Unternehmens gemeint sein. Siehe dazu >>Gesellschaftsvertrag.

Bäuerlicher Übergabsvertrag

Es gibt auch den sogenannten bäuerlichen Übergabsvertrag, bei dem es sich üblicherweise um die Schenkung eines landwirtschaftlichen Betriebes handelt. Bei diesem wurden in der Vergangenheit meist umfangreiche Gegenleistungen vereinbart, wie zum Beispiel Fruchtgenussrechte, Wohnungsgebrauchsrechte, Pflegeleistungen, Instandhaltung der Ausnahmsräumlichkeiten, Fuhrwerk zur Kirche, zum Arzt und zu Einkäufen etc. Die Vereinbarung von Wohnungs- und Fruchtgenussrechten ist auch heute noch üblich, die anderen Ausgedingsleistungen nicht mehr.

Kontakt

Öffentlicher Notar Dr. Wolfgang Bäuml & Partner

Hauptplatz 39 - Rathaus
2100 Korneuburg
Telefon +43 2262 72445
Fax +43 2262 72445 66
E-Mail office@notariat-baeuml.at

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